Waren-Klassifizierung
- Nichtlebensmittel
Bei Nichtlebensmitteln
stellt sich nicht die Frage, ob der Verzehr zulässig ist
oder nicht, so dass ausschließlich auf "rituelle Reinheit" [tahara]
geprüft werden muss. Dieses umfasst die "rituelle Reinheit"
aller Rohstoffe, die im Produktionsprozess keiner chemischen
Umwandlung [istihala] unterliegen, aller Reinigungsmittel
der Produktionsanlagen, der in den Produktionsanlagen
eingesetzten Mittel und Hilfsmittel und aller Gegenstände
oder Personen, die in direkten Hautkontakt mit der Ware
kommen, sowie dem Verpackungsmaterial.
Im Rahmen einer
Produktionsbesichtigung wird darauf geachtet, dass nicht
andere rituelle Unreinheit bewirkenden Faktoren auftreten
können. Im Falle des Auftreten von Unreinheitsfaktoren wird
das Unternehmen beraten, wie diese Faktoren verhindert
werden können.
Die Überprüfung dieser
Waren gilt als die am geringsten aufwendige und wird daher
in die
Kostenkategorie 1
eingestuft. |